DSGVO-konformes Erfassen von Personen

Damit Sie auch mit unserem CRM-System sicher den Anforderungen der DSGVO nachkommen können, haben wir insbesondere die Kontaktverwaltung angepasst und Prozesse zur Bearbeitung von Betroffene­nanfragen implementiert.

PisaSales bietet einige hilfreiche Funktionen, die mit Hinblick auf die Daten­schutz-Regelungen umgesetzt wurden und hier ausführlich beschrieben sind.

Attention

Achtung: Die Regelungen der DSGVO lassen ein breites Interpretationsspektrum zu, weshalb alle in Pisa­Sales umgesetzten Funktionen zum Datenschutz lediglich als Vorschlag zu sehen sind. Der Einsatz in der eigenen Firma ist in jedem Fall mit dem Datenschutzbeauftragten abzustimmen.

Hinweis zu Mitbewerber-Personen

Als Mitbewerber werden Unternehmen bezeichnet, die ein Konkurrenzprodukt anbieten oder an der gleichen Zielgruppe aktiv sind.

Wenn ein Kontakt als Mitbewerber identifiziert ist, wird er der Gruppe Mitbewerber zugeordnet und automatisch auch an die Mitbewerberverwaltung übergeben.

Siehe auch: Mitbewerber ff.

§DSGVO   Sie sollten keine Personen als Mitbewerber erfassen/kategorisieren, ansonsten müssen Sie ge­mäß DSGVO grundsätzlich den Datenschutz beachten, die Einwilligung der Person einholen und der Infor­mationspflicht (Artt. 13 bzw. 14 DSGVO) nachkommen!

Reine Unternehmensdaten von Mitbewerbern sind von der DSGVO nicht geschützt. Diese können also ohne Weiteres erfasst werden.

Die DSGVO kommt erst dann ins Spiel, wenn Ansprechpartner von Mitbewerbern erfasst werden sollen oder Einzelkaufleute vorliegen. Dann muss Art. 6 DSGVO beachtet werden, und man müsste genau prü­fen, welche Ermächtigungsgrundlage greifen könnte. Eine Einwilligung wird vom Mitbewerber in der Regel nicht vorliegen, ebenso auch kein Vertrag. Und eine Verarbeitung auf Grund berechtigter Interes­sen zu begründen, ist ebenfalls sehr zweifelhaft. Daneben gilt es, Informationspflichten an die Ansprech­partner/Einzelkaufleute zu beachten (Art. 14 DSGVO). Auch Ausnahmen von der Informationspflicht stehen auf tönernen Füßen.

Hinweis: Man stelle sich vor, eine erfasste Mitbewerberperson wünscht pauschal Auskunft. Dann müsste man ja frech lügen!

Rechtssicher ist also vor allem die Erfassung von Unternehmensdaten des Mitbewerbers ohne Ansprechpartner bzw. natür­liche Personen.

Webinarmitschnitt PisaSales und DSGVO

Sie sollten sich bereits mit den Grundlagen der DSGVO-Funktionen in PisaSales beschäftigt haben.

Video: Wir haben einen Webinarmitschnitt online gestellt, der Informationen zum Datenschutz allgemein vermittelt und datenschutzkon­formes Arbeiten in PisaSales aufzeigt (35 Min).

Siehe auch: Kompakte Quick-Info zum DSGVO-konformen Erfassen von Personen