Im Modul Kontakte erhalten Sie eine umfassende und komplette Übersicht zu allen Arten von Kontakten und Organisationseinheiten. Sie verfügen damit über die zentrale Verwaltung aller Kontakte Ihres Unternehmens, die für Ihre Vertriebsaktivitäten wichtig sind.
Kontakte

Beziehungen zwischen Kontakten und anderen Objekten
Für externe Kontakte steht eine zentrale Mitarbeiter- und Adressverwaltung zur Verfügung. Zu jedem Unternehmen können mehrere Ansprechpartner (Mitarbeiter) erfasst werden. Die Personenverwaltung enthält Informationen, die zum einen direkt die Person betreffen, wie z.B. geschäftliche Adressdaten, private Adressdaten und zum anderen die Zuordnung zu einer Firma bzw. Abteilung anzeigen. Das Modul bietet Schnittstellen zu Microsoft Word zur Erstellung von allgemeinen Dokumenten und alle Arten von Korrespondenzen. Durch die integrierte Schnittstelle zu Groupware haben Sie zudem die Möglichkeit, alle Adressdaten z.B. mit MS Outlook abzugleichen.
Aus allen Kontakten heraus wird die Beziehung zu Vertrieb und Marketing angegeben, wie auch aus den Vertriebsvorgängen, den Projektmappen und Marketingvorgängen heraus immer eine Beziehung zu Kontakten besteht. Daneben können einem Kontakt verschiedene Merkmale, Dokumente, Produkte und Leistungen sowie weitere kontaktrelevante Informationen zugeordnet werden, die in anderen Modulen verwaltet sind.
Jedem Kontakt können Sie Aktivitäten zuordnen. Diese Aktivitäten erscheinen in Ihrem persönlichen Portal, und Sie können den Kontakt entsprechend qualifizieren. Kontaktgespräche, Serienbriefe, Anrufe und Faxe erstellen Sie schnell an den Kontakten selbst bzw. an den Ansprechpartnern. Für jeden Kontakt legen Sie beliebige Merkmale in Form von Notizen ab.
§DSGVO Beim Neu-Erfassen von Personen müssen Sie die DSGVO und den Datenschutz beachten! Siehe
DSGVO-konformes Erfassen von Personen
Keine zwingende Informationspflicht bei Bestandskunden
Wurden Daten bereits vor dem 25.05.2018 erhoben (Bestandskunden, Marketingdatenbank usw.), dann ist es mit dem "Stichtag" (oder danach) nicht notwendig, diese über die Verarbeitungsvorgänge gewissermaßen mit einer „Standardinformation zum Datenschutz nach DSGVO“ zu informieren. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (Deutschland) spricht davon, dass die “DSGVO keine pauschale Bestandsinformation ab 25. Mai 2018, also keinen ’Transparenz-Reset’ vorsieht“.
Erst wenn Daten ab dem 25.05.2018 neu erhoben werden, muss die betroffene Person im Rahmen der Informationspflichten umfassend nach Art. 13 (bei direkter Erhebung der Daten) oder Art. 14 (bei indirekter Erhebung) informiert werden (Quelle: dataprotect.at).