DSGVO-konformes Umsetzen der Betroffenenrechte

Ein wesentliches Ziel der europäischen DSGVO ist die Stärkung der sogenannten Betroffenenrechte gegenüber dem Datenverarbeiter. Im Einzelnen genannt sind es

  • das Recht auf Auskunft (Art. 15),
  • das Recht auf Berichtigung (Art. 16),
  • das Recht auf Löschung (Art. 17)
  • und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18).

Außerdem hat jede Person das Recht auf Widerspruch (Art. 21), womit jede zukünftige Datenverarbei­tung unzulässig wird.

Der Gesetzgeber verlangt eine unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Die Antwort sollte schriftlich, gegebenenfalls in elektronischer Form, jedoch mit der hinreichenden Datensicherheit gegeben werden.