Ein wesentliches Ziel der europäischen DSGVO ist die Stärkung der sogenannten Betroffenenrechte gegenüber dem Datenverarbeiter. Im Einzelnen genannt sind es
- das Recht auf Auskunft (Art. 15),
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16),
- das Recht auf Löschung (Art. 17)
- und das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18).
Außerdem hat jede Person das Recht auf Widerspruch (Art. 21), womit jede zukünftige Datenverarbeitung unzulässig wird.
Der Gesetzgeber verlangt eine unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Die Antwort sollte schriftlich, gegebenenfalls in elektronischer Form, jedoch mit der hinreichenden Datensicherheit gegeben werden.