Beim Anlegen eines Datensatzes wird automatisch der aktuelle Benutzer zum Eigentümer. Ausschließlich der Datensatz-Eigentümer kann Gruppenzugriffsrechte im Zugriffs-Formular modifizieren. Allen anderen Benutzern wird grundsätzlich kein Schreibzugriff auf die Rechte-Definition gewährt.
Schränkt der Eigentümer seine eigenen Rechte auf einen Datensatz ein, gelten diese eingeschränkten Rechte, jedoch mit einer Ausnahme: Während er einen für ihn gesperrten Satz nicht ändern oder löschen darf, kann er ihn trotzdem lesen.